Sorgfaltspflicht von Unternehmen hinsichtlich der Nachhaltigkeit: Rat der EU erteilt endgültige Genehmigung

Das EU-Lieferkettengesetz kommt. Der Rat der EU hat am 24.05.2024 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen formell angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsverfahren.

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