Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission noch nicht die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt. Die Frist lief am 05.04.2024 ab. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und ihnen ein Aufforderungsschreiben geschickt.
KfW Research: Schwache Investitionstätigkeit limitiert Erholung des Kreditgeschäfts
Die Erholung der Kreditvergabe von deutschen Banken an Unternehmen und Selbstständige hat im zweiten Quartal an Schwung verloren. Das Kreditneugeschäft ging im Vergleich zum Vorjahresquartal