Eine im Verfahren nach § 100 Arbeitsgerichtsgesetz gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch einen Spruch ersetzen. So das LAG Kpln (Az. 9 TaBV 24/24).
Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag
Das VG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (Az. 10 B 185/24).