Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben

Die Stadt Solingen darf die Durchführung mehrerer Wochenmärkte künftig im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 2508/22 und 4 A 954/23).

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