Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.