Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlen dieses Zurückbehaltungsrecht aus. Die Spitzenverbände der drei Berufe fordern, dass in das BDSG eine Ausnahmeregelung zu ihrem Schutz aufgenommen wird.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann