Bei einer Vorkasse-Zahlung auf netto-online.de mussten Verbraucher:innen ihre Rechnung zahlen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Vertrag kam laut AGB des Anbieters erst bei der Warenlieferung zustande. Diese Kombination aus Vorkasse und AGB-Regelung hat das OLG Nürnberg der Betreiberin, der NeS GmbH, auf Klagee des vzbv nun untersagt (Az. 3 U 1594/23).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein