Bei einer Vorkasse-Zahlung auf netto-online.de mussten Verbraucher:innen ihre Rechnung zahlen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Vertrag kam laut AGB des Anbieters erst bei der Warenlieferung zustande. Diese Kombination aus Vorkasse und AGB-Regelung hat das OLG Nürnberg der Betreiberin, der NeS GmbH, auf Klagee des vzbv nun untersagt (Az. 3 U 1594/23).
Die Konjunkturerwartungen steigen kräftig an
Im Juli steigen die Erwartungen erneut kräftig an. Der ZEW-Index steigt um 15,8 Punkte stark an und beträgt nun plus 26,3 Punkte. Die Einschätzung der