Der BFH entschied zum teilweisen Verstoß einer Pensionszusage gegen das Eindeutigkeitsgebot und zur verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Pensionszusage mit vorzeitigem Bezug (Az. I R 29/21).
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des