Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür