Das am 27. März 2024 verkündete Wachstumschancengesetz enthält u. a. verschiedene, teils datenschutzrechtlich erforderliche sowie ergänzende Änderungen in § 138f AO. Bund und Länder haben aus diesem Anlass eine Aktualisierung des BMF-Schreiben vom 29. März 2021, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023, beschlossen (Az. IV D 1 – S-0304 / 19 / 10006 :014 und IV B 1 – S-1317 / 19 / 10058 :011).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür