Keine Kostenübernahme für Kindertagesbetreuung im Ausland

Das VG Trier hat eine Klage auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte sowie auf Übernahme der Kosten für einen in Anspruch genommenen Betreuungsplatz in Luxemburg abgewiesen (Az. 2 K 3914/23.TR).

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