Das LG München II hat ein Versäumnisurteil aufrechterhalten, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 9.023,00 Euro nebst Zinsen verurteilt worden war. In dem Fall ging es um „Love Scamming“ und ein damit verbundenes „Darlehen“ (Az. 11 O 1734/23).
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Das BMF veröffentlicht die Änderung des UStAE aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.06.2020 zu platzierungsabhängigen Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren