Durch das JStG 2022 wurde die optionale Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Das BMF hat diesbezüglich zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 – S-7300 / 22 / 10001 :001).
ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Oktober 2024)
Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Oktober auf 86,5 Punkte, nach 85,4 Punkten im September. Das ist