Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren

Der BGH entschied, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind (Az. IV ZR 341/22).

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