Das OLG München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen (Az. 29 U 3369/21). Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Energiekonzerns gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.
CRD6: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Eigenmittelrichtlinie (CRD6) vollständig in nationales Recht umzusetzen. Mit der CRD6 wird der EU-Aufsichtsrahmen für Banken aktualisiert.