Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) i. d. F. d. Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drucks. 20/11817) beschlossen. Eine wesentliche Änderung im Postwesen soll eine Verlängerung der regelmäßigen Postlaufzeit auf drei Werktage (95-Prozent-Quote) bzw. auf vier Werktage (99-Prozent-Quote) bilden. Das beschlossene Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese