Die Universität Jena kann künftig Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaften unter gewissen Voraussetzungen den Bachelorgrad verleihen, ohne dass es eines Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung bedarf. Dies hat der Thüringer Landtag am 12.06.2024 beschlossen. Bisher kann die Universität den Diplomgrad nur im Falle eines erfolgreichen Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung verleihen.
BFH: Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
Der BFH hat zu der Anforderung u. a. von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) im Rahmen der Bearbeitung seiner eingereichten ESt-Erklärungen zur Prüfung