Nach der wirtschaftlichen Belebung zu Jahresbeginn, die mithin auf witterungs- und nachholbedingte Sondereffekte zurückzuführen gewesen sein dürfte, geben lt. BMWK die ersten Indikatoren für das zweite Quartal derzeit noch ein uneinheitliches Bild für die weitere konjunkturelle Entwicklung.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese