Der BayVGH hat die Berufungen des Freistaates Bayern gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Augsburg und Würzburg zurückgewiesen und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die jeweils bei den Klägern eingetretenen Corona-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen (Az. 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809).
Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht weist Klagen gegen den Schiedsspruch ab
Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 4 KR 254/22 KL und L 4 KR 289/22