Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht. So entschied das LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
Das BMF hat zur Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren Stellung genommen (Az. IV D 1 – S 0512/00034/002/097).