Der „Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums“ i. S. d. § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für alle vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, besteht. So entschied das FG Münster (Az. 8 K 2918/22 Kg).
Höhere Inflation durch Preisschock beim Öl trifft weiterhin Familien am stärksten
Als Folge des Iran-Kriegs ist die Inflationsrate in Deutschland im April auf 2,9 Prozent gestiegen – 0,2 Prozentpunkte mehr als im März. Der Anstieg ist