Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. So entschied das LSG Hessen (Az. 1 BA 22/23).
Übernahme der Postbank – Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank erfolgreich
Das OLG Köln hat eine Entscheidung zur Postbankübernahme durch die Deutsche Bank AG verkündet und dabei den bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die