Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (BT-Drucks. 20/11852) vorgelegt. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes diene der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikel 11 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann