Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende 6. Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis 10.07.27 in nationales Recht umsetzen.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet