Am 19.06.24 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1620 zur Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 01.07.2025.
Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden