Das am 30.05.2024 vom Rat der EU angenommene Geldwäschepaket wurde am 19.06.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden