Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. So entschied der BFH (Az. VI R 1/22).
Apple Watch darf nicht als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Apple die Werbung „Die Apple Watch ist unser erstes CO2 neutrales Produkt.“ zu unterlassen hat. Sie sei irreführend und