Der BFH ist der Auffassung, dass die Frage nicht klärungsbedürftig ist, ob § 152 Abs. 2 AO in der gemäß Art. 97 § 8 des Einführungsgesetzes zur AO anwendbaren Fassung vom 12.12.2019 eine Strafnorm im Sinne von Art. 6 Abs. 2 EMRK ist und ‑ bejahendenfalls ‑ ob eine konventionskonforme Auslegung von § 152 Abs. 2 AO erfordert, dass die Norm eine Entschuldigungsmöglichkeit bzw. in der Rechtsfolge ein überprüfbares Ermessen vorsieht (Az. VIII B 121/22).
ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der ESEF Conformance Suite
Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) die ESEF-XBRL-Taxonomiedateien 2024 sowie eine Aktualisierung der ESEF Conformance Suite veröffentlicht,