Der BFH hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden (Az. IX R 35/21).
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet