EU-Kommission stuft besondere Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen ein

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Auskunft über Samenspenden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von