Deutschlands Position bezüglich KI ist lt. KfW Research gemischt. Deutschland ist nicht als Anbieter von KI-Lösungen etabliert und liegt weit hinter führenden Ländern im weltweiten KI-Patentaufkommen.
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).