Klage auch ohne Gegenanwalt im Rubrum wirksam zugestellt

Sofern sich der Anwalt des Beklagten noch nicht wirksam bestellt hat, muss er weder im Klagerubrum benannt noch muss an ihn zugestellt werden. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 125/23). Darauf weist die BRAK hin.

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