Am 24.06.2024 hat die EU-Kommission Apple ihre vorläufige Einschätzung mitgeteilt, dass die Regeln des App Store gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, da sie App-Entwickler daran hindern, Verbraucher ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken.
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine