Der Entwurf der BEV umfasst Bürokratieerleichterungen wie die Abschaffung von Formvorschriften. WP/vBP betreffen u. a. Änderungen der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer