BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i. d. F. des JStG 2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. So entschied der BFH (Az. VIII B 113/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Immobilienpreise steigen moderat

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland haben im zweiten Quartal 2025 erneut angezogen, große Sprünge blieben aber lt. IfW Kiel aus.