EuGH zur angemessenen Frist einer schwangeren Arbeitnehmerin, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint zu kurz zu sein. So der EuGH (Rs. C-284/23).

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