Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a

Das BMF hat den AEAO u. a um Ausführungen zum Vorabverständigungsverfahren ergänzt und das Schreiben vom 05.10.2006 aufgehoben (Az. IV B 5 – S-1305 / 19 / 10003 :008).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BaFin: Rechtswidrige DNS-Sperre

Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des VG Frankfurt hat der Klage eines Internetdienstanbieters gegen die Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.