Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der „Pille danach“ verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Das Berufsobergericht für Heilberufe Berlin-Brandenburg entschied, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen müsse (Az. OVG 90 H 1/20).
Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht
Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht.