Keine Rückabwicklung des Kaufs eines Ponys wegen Sommerekzems

Das LG München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das OLG München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.

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