Das OLG Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen (Az. 6 U 2481/22). In erster Instanz hatte das LG den vom Kläger gegen die Grundstücksnachbarn geltend gemachten Anspruch, die auf der Grundstücksgrenze befindlichen Fenster großflächig blickdicht zu gestalten und geschlossen zu halten, zuerkannt.
Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes Ensemble
Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte