Das OLG Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen (Az. 6 U 2481/22). In erster Instanz hatte das LG den vom Kläger gegen die Grundstücksnachbarn geltend gemachten Anspruch, die auf der Grundstücksgrenze befindlichen Fenster großflächig blickdicht zu gestalten und geschlossen zu halten, zuerkannt.
ZEW-Konjunkturerwartungen: Ausblick trübt sich nach angekündigtem EU-US-Handelsabkommen ein
Nach einigen Anstiegen in den vergangenen Monaten sinken die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland im August 2025 deutlich. Sie liegen mit plus 34,7 Punkten um minus 18,0