Das AG München entschied, dass der Waldbrand als Ursache für die Evakuierung des Hotels keine bloße Unannehmlichkeit ist, sondern einen gravierenden Mangel darstellt. Es sah daher eine Minderungsquote von 100 % für die betroffenen Tage als angemessen an (Az. 122 C 18492/23).
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt