Waldbrand auf Rhodos – Reisepreisminderung aufgrund von Waldbrand-Evakuierung

Das AG München entschied, dass der Waldbrand als Ursache für die Evakuierung des Hotels keine bloße Unannehmlichkeit ist, sondern einen gravierenden Mangel darstellt. Es sah daher eine Minderungsquote von 100 % für die betroffenen Tage als angemessen an (Az. 122 C 18492/23).

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