Rechts vor Links bei abgesenktem Bordstein?

Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So entschied das LG Lübeck (Az. 17 O 158/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BaFin: Rechtswidrige DNS-Sperre

Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des VG Frankfurt hat der Klage eines Internetdienstanbieters gegen die Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.