Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So entschied das LG Lübeck (Az. 17 O 158/22).
Deutsche Exporte im 1. Halbjahr 2025: -0,1 % zum Vorjahreszeitraum
Mit einem Wert von 786 Mrd. Euro sind die deutschen Exporte im 1. Halbjahr 2025 um 0,1 % gesunken und lagen damit nahezu auf dem