Rechts vor Links bei abgesenktem Bordstein?

Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So entschied das LG Lübeck (Az. 17 O 158/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Mittelstand kommt immer schwerer an Kredite

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben es lt. KfW-ifo-Kredithürde zunehmend schwer, an Kredite zu kommen. Im 4. Quartal 2024 beklagten 32 % der mittelständischen Unternehmen, die