Im Onlinehandel liegt in der Übersendung einer Gratisbeigabe, deren Versendung einen Kaufvertrag über ein Hauptprodukt voraussetzt, auch die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags über das noch nicht versandte Hauptprodukt. Trotz eines sog. Preisfehlers kann der Kläger die Lieferung von neuen Smartphones zu 92 Euro statt 1.099 Euro laut UVP verlangen. So das OLG Frankfurt (Az. 9 U 11/23).
Wer haftet bei Brand durch E-Bike?
Verursacht ein E-Bike einen Schaden, haftet lt. LG Lübeck der Halter nach dem StVG auch dann auf Schadenersatz, wenn er nichts falsch gemacht hat. Die