Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO. So entschied der BFH (Az. IX R 21/22).
Deutsche Exporte im 1. Halbjahr 2025: -0,1 % zum Vorjahreszeitraum
Mit einem Wert von 786 Mrd. Euro sind die deutschen Exporte im 1. Halbjahr 2025 um 0,1 % gesunken und lagen damit nahezu auf dem