Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 3. Juli 2024 die Verlautbarung Nr. 21 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).