Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 3. Juli 2024 die Verlautbarung Nr. 21 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).