Das AG München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen Pkws geltend machte (Az. 173 C 21722/19).
BFH: Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach §