Der Referentenentwurf für ein Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 sieht für die gesetzliche Anwaltsvergütung eine lineare Erhöhung von Wertgebühren um 6 % und von Festgebühren um 9 % vor. BRAK und DAV begrüßen die geplante Erhöhung, auch wenn sie hinter den Erwartungen der Anwaltschaft zurückbleiben.
Bürgergeldempfängerin in Kiel erstreitet mehr Geld für ihre Wohnung
Das LSG Schleswig-Holstein hat in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die derzeitige Mietobergrenze der Landeshauptstadt Kiel für 1-Personenhaushalte voraussichtlich zu niedrig bemessen ist. Hintergrund seien insbesondere