Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Berücksichtigung eines Verlusts aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG i. V. m. § 51a BewG ausscheidet, wenn an einer Tierhaltungsgemeinschaft eine Personengesellschaft beteiligt ist, deren einzelne Gesellschafter nicht alle über Vieheinheiten verfügen (Az. VI R 6/22).
Faire Mobilität von Arbeitskräften: EU-Kommission begrüßt Zustimmung der Mitgliedstaaten zu neuen Regeln
Überarbeitete Regeln zur Arbeitskräftemobilität sollen es den Menschen in Europa erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, zu leben oder in den Ruhestand zu gehen. Gleichzeitig