Intermediäre müssen Aktionäre über Hauptversammlungen und andere Unternehmensereignisse informieren. Den Aufwand dafür muss die Gesellschaft erstatten. Der Aufwendungsersatz soll nun in einer Verordnung geregelt werden. Nach Ansicht der BRAK sollten stärkere Anreize für elektronische Mitteilungen geschaffen werden, um die Kosten für die Gesellschaften zu reduzieren.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese