Intermediäre müssen Aktionäre über Hauptversammlungen und andere Unternehmensereignisse informieren. Den Aufwand dafür muss die Gesellschaft erstatten. Der Aufwendungsersatz soll nun in einer Verordnung geregelt werden. Nach Ansicht der BRAK sollten stärkere Anreize für elektronische Mitteilungen geschaffen werden, um die Kosten für die Gesellschaften zu reduzieren.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür