Ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1764/23).
EU-Kommission legt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieunabhängigkeit und Erschwinglichkeit der EU vor
Die Europäische Kommission hat erste Initiativen vorgestellt, um Investitionen in Lösungen für saubere Energie aus dem eigenen Land anzukurbeln, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und die